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   BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04   

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https://dejure.org/2006,13994
BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04 (https://dejure.org/2006,13994)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - IX ZB 32/04 (https://dejure.org/2006,13994)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - IX ZB 32/04 (https://dejure.org/2006,13994)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 3 n.F.; ; ZPO § 522 Abs. 3; ; BEG § 209 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEG § 209 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2, 3
    Anwendbare Vorschriften für das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04
    Die in der Rechtsmittelbegründung der Klägerin gleichwohl behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs durch den unanfechtbaren Beschluss des Berufungsgerichts konnte bis zum Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) nur mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BVerfGE 107, 395, 418; 108, 341, 350).

    Eine außerordentliche Nichtzulassungsbeschwerde aus diesem Grunde ist ebenfalls nicht statthaft (vgl. BVerfGE 107, 395, 416).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04
    Die in der Rechtsmittelbegründung der Klägerin gleichwohl behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs durch den unanfechtbaren Beschluss des Berufungsgerichts konnte bis zum Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) nur mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BVerfGE 107, 395, 418; 108, 341, 350).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZB 261/04

    Geltendes Verfahrensrecht im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten;

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04
    Auch im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten finden nach § 209 Abs. 1 BEG die Vorschriften des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO n.F. sinngemäß Anwendung (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZB 261/04, z.V.b.).
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